Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Ihren Umzug mit WINST steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidend ist dabei vor allem der Grund Ihres Umzugs.
Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist – zum Beispiel durch einen Jobwechsel, eine Versetzung oder eine deutliche Verkürzung Ihres Arbeitswegs – können Sie die gesamten Umzugskosten in der Regel als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Zusätzlich ist häufig auch eine Umzugskostenpauschale möglich.
Bei einem privat veranlassten Umzug können Sie hingegen einen Teil der Kosten über die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich berücksichtigen lassen. Dabei wird insbesondere der Arbeitslohn des Umzugsunternehmens anteilig angerechnet.
Wichtig ist, dass Sie die Rechnung von WINST sorgfältig aufbewahren und die Zahlung möglichst per Überweisung erfolgt, da das Finanzamt diese Nachweise in der Regel verlangt.
Gerne beraten wir Sie auf Wunsch auch vorab, welche steuerlichen Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall bestehen.





